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🏦 Förderung & Zuschüsse

KfW 455-B 2026: Bis 6.250 € Zuschuss für altersgerechten Umbau

Das KfW-Zuschussprogramm 455-B für barrierefreies und altersgerechtes Umbauen ist 2026 zurück. 50 Millionen Euro Budget, bis 6.250 € pro Wohneinheit. So beantragen Sie den Zuschuss richtig.

24. Mai 20267 Min. Lesezeit

Was ist KfW 455-B und warum ist es zurück?

Das KfW-Investitionszuschussprogramm 455-B (offizieller Name: "Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss") fördert seit 2014 den barrierereduzierten Umbau von Bestandsimmobilien. Nach einer mehrjährigen Pause aufgrund ausgeschöpfter Mittel wurde das Programm am 8. April 2026 mit einem Sonderbudget von 50 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) wieder aufgenommen.

Das Besondere: Der Zuschuss ist ein direkter Geldzuschuss (kein Kredit), unabhängig vom Alter oder Pflegegrad des Antragstellers und unabhängig von Einkommen oder Vermögen. Auch Mieter können beantragen – mit Zustimmung des Eigentümers.

Wichtig: Branchenexperten und die Aktion Barrierefreies Bad rechnen damit, dass das 50-Millionen-Budget bis Sommer 2026 erschöpft sein wird. Wer einen Umbau plant, sollte den Antrag zeitnah stellen.

Förderhöhe: 10 % oder 12,5 % der Kosten

Die Förderhöhe richtet sich nach dem Umfang der Maßnahmen:

  • Einzelmaßnahmen (KfW 455-B Standard): 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 € pro Wohneinheit. Mindestinvestition: 2.000 €.
  • Standard "Altersgerechtes Haus": 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 € pro Wohneinheit. Voraussetzung: Mehrere Maßnahmen werden kombiniert, um den Mindeststandard "Altersgerechtes Haus" zu erreichen (Vorgaben der KfW-Technischen Mindestanforderungen).

Beispielrechnung für eine bodengleiche Dusche und Türschwellen-Entfernung:

  • Gesamtkosten: 8.000 € (bodengleiche Dusche 5.500 € + Schwellenabbau 1.000 € + neue barrierearme Tür 1.500 €)
  • Standard "Einzelmaßnahmen": 10 % von 8.000 € = 800 € Zuschuss
  • Standard "Altersgerechtes Haus" (wenn weitere Mindestanforderungen erfüllt sind): 12,5 % von 8.000 € = 1.000 €, bei größerem Umbau bis zur Obergrenze 6.250 €

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Die KfW listet konkrete Maßnahmen-Gruppen, die unter 455-B förderfähig sind:

  • Wege zum und ins Haus: Stufen-Abbau am Hauseingang, Rampen, Aufzüge, breitere Türen, automatische Türöffner.
  • Bad und Sanitär: Bodengleiche Dusche, Wannenabbau, höhenverstellbares Waschbecken, schwellenfreie WC-Lösung, Haltegriffe, Bewegungsfläche vor Sanitärobjekten (mind. 120 × 120 cm).
  • Türen und Verkehrswege: Vergrößerung von Türöffnungen auf min. 80 cm (90 cm im Bad), Schwellenabbau, automatische Türöffner, Treppenhandläufe.
  • Räume verändern: Bewegungsflächen schaffen, Schlafraum im Erdgeschoss, Küchenanpassungen für sitzende Nutzung.
  • Smart-Home für Barrierefreiheit: Sturzsensoren, Notrufsysteme, automatische Beleuchtung, sprachgesteuerte Bedienelemente – sofern sie der Barrierereduzierung dienen.

Nicht förderfähig sind: kosmetische Renovierungen, Standard-Sanitärmodernisierung ohne Barrierereduzierung, reine Komfort-Upgrades (Whirlpool, Designer-Armaturen).

Antragsprozess: Schritt für Schritt

Wichtiger Hinweis vorweg: Der Antrag muss gestellt sein, bevor die Maßnahme beginnt. Wer schon Handwerker beauftragt hat, bevor die Antragsnummer vorliegt, verliert den Förderanspruch. Wer den Antrag ohne Fachunternehmen-Bestätigung versucht, wird abgelehnt.

  1. Sachverständigen beauftragen: Ein vom Programm anerkannter "Sachverständiger für barrierefreies Bauen" (Liste auf kfw.de) prüft den Bestand und plant die Maßnahmen nach KfW-Technischen Mindestanforderungen.
  2. Angebote von Fachbetrieben einholen: Mindestens 2-3 Angebote – die KfW prüft die Wirtschaftlichkeit der Kosten.
  3. Antrag stellen: Direkt über das KfW-Zuschussportal (zuschussportal.kfw.de). Erforderliche Dokumente: Bestätigung des Sachverständigen, Kostenvoranschlag, Eigentums-/Mietnachweis.
  4. Antragsnummer abwarten: Die KfW prüft und vergibt eine Antragsnummer (in der Regel 4–8 Wochen). Erst dann darf der Auftrag an den Handwerksbetrieb erteilt werden.
  5. Maßnahme durchführen: Innerhalb von 36 Monaten nach Zusage.
  6. Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss der Maßnahme Rechnungen und Sachverständigen-Bestätigung der ordnungsgemäßen Ausführung einreichen. Erst dann fließt der Zuschuss aus.

Tipp: Lassen Sie sich vom Sachverständigen auch zur möglichen Kombination mit der Pflegekasse (bis 4.180 € pro Person mit Pflegegrad) beraten – beide Zuschüsse sind grundsätzlich kombinierbar.

Zeitplan 2026: Wann das Budget erschöpft sein wird

Das Sonderbudget von 50 Millionen Euro für 2026 ist nicht beliebig dehnbar. Erfahrungsgemäß (basierend auf den 455-B-Vorläuferjahren 2020–2022) ist mit folgender Entwicklung zu rechnen:

  • April–Juni 2026: Anlaufphase, Antragsstau, Bearbeitungszeit 4–8 Wochen.
  • Juli–September 2026: Spitze des Antragsaufkommens; vermutlich Erschöpfung des Budgets.
  • Ab Q4 2026: Antragstopp wahrscheinlich – neuer Förderkorridor erst 2027 (politisch nicht garantiert).

Wer also einen Umbau plant, sollte:

  1. Sofort einen Sachverständigen kontaktieren (Wartezeit bis Termin: 2-4 Wochen).
  2. Antrag bis spätestens Juni 2026 einreichen.
  3. Auch bei längeren Bauzeiten: Die KfW gewährt nach Antragszusage 36 Monate Umsetzungsfrist.

Quellen: KfW-Bankengruppe (Programm-Merkblatt 455-B, Stand April 2026), Aktion Barrierefreies Bad, Handwerksblatt, Pflege.de. Stand: Mai 2026. Verbindliche Konditionen: kfw.de.

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