Kurz: Was tun, wenn Wasser an der Decke tropft?
Wenn Wasser an der Decke tropft, gilt eine feste Reihenfolge: 1) Hauptabsperrhahn im Keller schließen (gesamtes Haus wasserfrei machen) · 2) Strom im betroffenen Raum am Sicherungskasten abschalten · 3) Kübel + Tücher unter die Tropfstelle, Wasser aufwischen · 4) Installateur-Notdienst anrufen (nicht die Versicherung zuerst!) · 5) erst nach Schadeneindämmung die Versicherung kontaktieren und die Schadenstelle fotografieren. Häufige Ursachen: Rohrbruch im darüberliegenden Geschoss (60 % der Fälle), undichte Anschlüsse einer Waschmaschine / Geschirrspüler (25 %), undichtes Dach bei Starkregen (10 %), Heizungsleck (5 %).
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Die 5 Schritte in der richtigen Reihenfolge
- Hauptabsperrhahn schließen (max. 60 Sekunden). Der Haupthahn ist im Keller, meistens direkt nach dem Wasserzähler. Drehen Sie ihn nach rechts (Uhrzeigersinn) bis er nicht mehr weiter geht. Damit ist das ganze Haus wasserfrei — der Tropf hört in 1-3 Minuten auf, weil die Restmenge in den Leitungen ausläuft.
- Strom im betroffenen Raum abschalten. Wasser + Strom = Lebensgefahr. Am Sicherungskasten den Stromkreis für den betroffenen Raum oder den FI-Schutzschalter komplett abschalten. Berühren Sie keine Geräte oder Lampen in der Nähe der Tropfstelle.
- Wasser auffangen und aufwischen. Kübel, Eimer, große Schüsseln unter die Tropfstelle. Handtücher über den Boden, um die ausgetretene Wassermenge sofort zu binden. Nasse Möbel zur Seite stellen.
- Installateur-Notdienst anrufen. Suchen Sie einen lokalen Installateur-Notdienst (Stichwort "Notdienst Sanitär" + Ihre Stadt). Sagen Sie: "Wasser tropft an der Decke, Hauptabsperrhahn ist zu, Strom ist abgeschaltet." Eine Reparatur kostet 200–600 € (Anfahrt + 1-2 h Arbeit + Material). Bei tragenden Bauteilen / großem Schaden zusätzlich Trocknungsdienst beauftragen (Versicherung übernimmt das oft).
- Versicherung informieren — aber erst nach Eindämmung. Wenn der Notdienst da ist und die Reparatur läuft, kontaktieren Sie Ihre Wohngebäudeversicherung (bei Eigentum) oder die Hausverwaltung / den Vermieter (bei Miete). Fotografieren Sie vor und nach der Eindämmung — die Versicherung braucht Bilder für die Schadensregulierung.
Wichtig für Mieter: Sie sind nicht verpflichtet, den Schaden selbst zu reparieren. Mieter müssen den Schaden nur eindämmen (Hauptabsperrhahn, Wasser auffangen) und unverzüglich dem Vermieter melden. Der Vermieter beauftragt dann den Fachbetrieb. Auslagen, die Sie für die Eindämmung haben (z. B. Notdienst-Pauschale am Wochenende), sind oft erstattungsfähig — Quittungen aufheben.
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Quellen: Verbraucherzentrale-Hinweise zu Wasserschäden, GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft), BGB §§ 535, 536c (Mieterpflichten). Alle Angaben unverbindlich, Stand 2026.