Aktueller Förderstatus KfW 455-B (Stand 01.10.2026)
Wichtig: Seit dem 31. Juli 2026 können für KfW 455-B ("Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung") keine neuen Zuschussanträge mehr gestellt werden. Die für 2026 bereitgestellten Bundesmittel sind vollständig mit Anträgen belegt. Bereits gestellte Anträge werden weiter bearbeitet; bestehende Zusagen bleiben gültig.
Die KfW weist darauf hin, dass eine Antragstellung wieder möglich werden kann, wenn erneut Bundesmittel bereitgestellt werden. Für 2027 gibt es derzeit keine verbindliche Wiederöffnungszusage. Entscheidend bleibt: Ein neuer Antrag muss grundsätzlich vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
Alternativ ist der zinsverbilligte KfW-Kredit Altersgerecht Umbauen (159) weiterhin verfügbar. Je nach Situation kommen außerdem Zuschüsse der Pflegekasse nach § 40 SGB XI sowie Landes- oder Kommunalprogramme infrage. Maßgeblich ist immer der aktuelle KfW-Status: KfW 455-B und die KfW-Meldung zum Antragstopp vom 31.07.2026.

Förderlandschaft 2026: Was ist neu, was bleibt
2026 ist ein Übergangsjahr für die staatliche Wohnraum- und Energieförderung in Deutschland. Im Wesentlichen bleiben die zentralen Programme erhalten, einzelne Konditionen wurden angepasst:
- BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) – Einzelmaßnahmen: Stabil. Heizungstausch, Fenster, Dämmung, Lüftung weiter förderfähig.
- KfW 458: Ergänzungskredit für die Heizungsförderung. Verfügbar, Zinssatz 2026 ca. 2,5–3,5 % p.a.
- 0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik: Bleibt 2026 in Kraft – bis 30 kWp und für private Anlagen mit Eigenverbrauch.
- KfW 455-B (Altersgerecht Umbauen): Nach langer Pause am 8. April 2026 mit 50 Mio. € Budget wieder aufgelegt.
- Wallbox-Förderung: Für Einfamilienhäuser eingestellt, für Mehrfamilienhäuser (Apr–Nov 2026) bis 2.000 €/Stellplatz wieder verfügbar.
- GEG → GMG (1. Juli 2026): Die strikte 65 %-Regel wird flexibilisiert; an der Förderung selbst ändert sich nichts.
Wichtig: Praktisch jede Förderung erfordert den Antrag vor Auftragserteilung. Wer erst beauftragt, verliert den Zuschuss. Die nachfolgenden Programme können – wo nicht ausdrücklich anders angegeben – grundsätzlich miteinander kombiniert werden, sofern keine Doppelförderung derselben Maßnahme entsteht.
Heizung: BEG EM, KfW 458 und Heizungstausch-Boni
Der größte Förderhebel 2026 liegt im Heizungstausch. Das BEG EM-Bausteinprinzip:
- Basisförderung 30 % beim Tausch der funktionstüchtigen Bestandsheizung gegen eine förderfähige Heizung (Wärmepumpe, Pellet, Solarthermie, Hybrid mit ≥ 65 % erneuerbarem Anteil).
- Klima-Geschwindigkeitsbonus +20 % beim Tausch einer Öl-/Gas-/Nachtstromheizung, die vor 2019 eingebaut wurde. Gilt bis 31.12.2028, danach reduziert auf +10 %.
- Einkommensbonus +30 % für selbstnutzende Eigentümer mit Haushaltseinkommen bis 40.000 € p.a.
- Effizienzbonus +5 % für natürliche Kältemittel (Propan R290) oder JAZ ≥ 3,5 (EHPA-zertifiziert).
Maximal kombinierbar: 70 % der förderfähigen Kosten, gedeckelt bei 30.000 € → max. 21.000 € Zuschuss pro Wohneinheit.
KfW 458 Ergänzungskredit: zinsgünstig bis 120.000 €/Wohneinheit für den verbleibenden Eigenanteil. Tilgungszuschuss zusätzlich möglich (bis 5 %).
Reine Gas- oder Ölheizungen sind seit 2024 nicht mehr förderfähig – auch unter dem neuen GMG nicht.
Photovoltaik: 0 % MwSt, KfW 270, Stromspeicher
Photovoltaikanlagen sind 2026 dank Steuererleichterung besonders attraktiv:
- 0 % Mehrwertsteuer: Auf Kauf und Installation privater PV-Anlagen bis 30 kWp inkl. Stromspeicher und Wallbox-Komponente. Gilt für Selbstnutzer und Mehrfamilienhäuser. Spart ca. 19 % gegenüber der regulären MwSt.
- KfW 270 (Erneuerbare Energien Standard): Zinsgünstiges Darlehen für PV-Anlage und Stromspeicher; Effektivzinssatz 2026 ca. 4,5–5,5 % p.a. Geeignet für größere Anlagen oder wenn Eigenmittel knapp sind.
- Einspeisevergütung: 2026 bei ca. 7,9 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp (Volleinspeisung 12,7 ct/kWp). Garantiert für 20 Jahre ab Inbetriebnahme.
- Regionale Programme: Berlin "SolarPLUS" (bis 300 €/kWp + Speicherbonus), Bayern "10.000-Häuser-Programm" für Speicher, NRW "progres.nrw" für Stromspeicher und Quartiers-Lösungen.
Tipp: Bei Kombination von PV + Wärmepumpe + Wallbox liegt der Eigenverbrauchsanteil bei 60–80 % (statt 30 % nur PV). Wirtschaftlichkeitsrechnung idealerweise vom Fachbetrieb über 20 Jahre Lebensdauer.
Energetische Sanierung: Fenster, Dämmung, Dach
Auch ohne Heizungstausch lassen sich energetische Einzelmaßnahmen fördern:
- Fenster mit 3-fach-Verglasung: 15 % BEG EM (BAFA), gedeckelt bei 30.000 € förderfähigen Kosten. Voraussetzung: U-Wert ≤ 0,95 W/(m²·K).
- Dachdämmung: 15 % BEG EM. Aufsparrendämmung oder Zwischensparrendämmung – Voraussetzung: U-Wert nach Sanierung ≤ 0,14 W/(m²·K).
- Fassadendämmung: 15 % BEG EM bei WDVS (Wärmedämmverbundsystem). U-Wert ≤ 0,20 W/(m²·K).
- iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan): Zusätzliche 5 Prozentpunkte auf Einzelmaßnahmen, wenn ein iSFP von einem zertifizierten Energieberater erstellt und Maßnahmen daraus umgesetzt werden. Die iSFP-Erstellung selbst wird mit 80 % gefördert (max. 1.700 € beim BAFA).
- BEG Wohngebäude (Effizienzhausstandard): Bis 45 % Tilgungszuschuss bei Vollsanierung zum Effizienzhaus 40/55/70 EE, kombiniert mit KfW-Kredit 261. Komplexer Antrag, lohnt sich bei großen Sanierungen.
Für Hausbesitzer gilt: Wer mehrere Maßnahmen plant, sollte einen iSFP erstellen lassen – die zusätzlichen 5 Prozentpunkte amortisieren die Energieberater-Kosten schnell.
Barrierefreiheit & Wallbox: Neue Programme 2026
Zwei Spezialprogramme sind 2026 besonders zu beachten:
- KfW 455-B (Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss): Seit 8. April 2026 wieder verfügbar, 50 Mio. € Sonderbudget. 10 % der Kosten (max. 2.500 €) bei Einzelmaßnahmen, 12,5 % (max. 6.250 €) bei "Altersgerechtem Haus". Förderfähig: bodengleiche Dusche, Treppenhandläufe, breitere Türen, Schwellenabbau. Antrag vor Maßnahmenbeginn über das KfW-Zuschussportal. Branchenexperten erwarten Budgeterschöpfung bis Sommer 2026.
- Pflegekasse-Zuschuss: Bis 4.180 € pro pflegebedürftiger Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z.B. Treppenlift, barrierefreies Bad). Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad. Kombinierbar mit KfW 455-B.
- Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser (15.04.–10.11.2026): Bis 1.300 €/Stellplatz, mit bidirektionalem Laden bis 2.000 €/Stellplatz. Voraussetzung: WEG-Beschluss oder vermietete Immobilie. Für Einfamilienhäuser gibt es 2026 keine Bundesförderung; einzelne Stadtwerke und Bundesländer haben aber eigene Programme.
Tipp: Bei einer geplanten WEG-Wallbox-Installation den Antrag durch den Verwalter koordinieren lassen – Einzelanträge pro Stellplatz vermeiden Fehler.
Regionale Zusatzförderungen: Wo es mehr gibt
Über die Bundesförderung hinaus existieren in jedem Bundesland eigene Programme. Die wichtigsten 2026:
- Bayern – 10.000-Häuser-Programm: Zusätzliche Boni für PV-Speicher, Wärmepumpen und Hybridheizungen in Bestandsgebäuden. Kombinierbar mit BAFA/KfW.
- Baden-Württemberg – L-Bank "Wohnen mit Zukunft": Zinsverbilligte Darlehen für energetische Sanierung. Zinssatz oft 0,5–1,5 Prozentpunkte unter KfW.
- Nordrhein-Westfalen – progres.nrw: Stromspeicher, Wärmepumpen-Quartierslösungen, Solarthermie, Holzheizungen. Direktzuschüsse ergänzend zur BAFA.
- Berlin – SolarPLUS & IBB: PV-Anlagen, Stromspeicher und Steckersolar (SolarPLUS); zinsverbilligte Kredite für energetische Sanierung (IBB-Programm).
- Hamburg – IFB Erneuerbare Wärme: Zuschüsse für Wärmepumpe, Solarthermie und Hybridheizungen zusätzlich zu KfW/BAFA.
- Hessen – Hessisches Investitionsprogramm Wärme (HWP): Bis 2.000 € zusätzlich für vermietete Wohngebäude bei Wärmepumpen-Tausch.
Wichtig: Regionale Programme ändern sich häufig – Budgets können kurzfristig erschöpft sein, Konditionen werden jährlich angepasst. Prüfen Sie vor dem Antrag den aktuellen Stand bei der jeweiligen Förderbank des Bundeslands.
Förderprogramme richtig kombinieren
Die Grundregel: Keine Doppelförderung derselben Maßnahme. Aber: Verschiedene Programme können nebeneinander stehen, wenn sie unterschiedliche Maßnahmen oder Aspekte fördern. Typische, in der Praxis bewährte Kombinationen 2026:
- Heizungstausch + iSFP-Bonus: BEG EM Heizung (z.B. 55 %) + 5 % iSFP-Bonus = 60 %. Voraussetzung: gültiger iSFP eines zertifizierten Energieberaters.
- Heizungstausch + KfW 458 Ergänzungskredit: Direktzuschuss BAFA (z.B. 55 %) plus zinsgünstiger KfW-Kredit für die restlichen 45 %.
- PV + Wärmepumpe: 0 % MwSt auf PV plus separate BEG-Förderung für Wärmepumpe. Wirtschaftlichkeit besonders hoch durch erhöhten Eigenverbrauch.
- KfW 455-B + Pflegekasse-Zuschuss: Bei barrierefreiem Bad: 12,5 % KfW 455-B (max. 6.250 €) plus bis 4.180 € Pflegekasse-Zuschuss bei vorliegendem Pflegegrad.
- BEG + Landesförderung: z.B. Wärmepumpe in Bayern: BEG 55 % plus 10.000-Häuser-Programm-Bonus. Kombinierbar, sofern die Gesamtsumme die förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
Achtung: Manche Programme verlangen Exklusivität (z.B. "entweder KfW-Kredit oder BAFA-Zuschuss" für bestimmte Maßnahmen). Vor dem Antrag immer die Förderfähigkeitsklausel prüfen.
Empfehlung: Holen Sie sich eine kostenlose Energieberatung (BAFA fördert mit 80 %, max. 1.300 €). Der Energieberater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), berechnet die optimale Förderkombination und unterstützt bei Anträgen.
Quellen: KfW-Bankengruppe, BAFA, BMWK, dena Gebäudereport 2026, Verbraucherzentrale Energieberatung. Stand: Mai 2026. Verbindliche Konditionen ausschließlich bei den Programmträgern.