Förderlandschaft 2026: Was ist neu, was bleibt
2026 ist ein Übergangsjahr für die staatliche Wohnraum- und Energieförderung in Deutschland. Im Wesentlichen bleiben die zentralen Programme erhalten, einzelne Konditionen wurden angepasst:
- BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) – Einzelmaßnahmen: Stabil. Heizungstausch, Fenster, Dämmung, Lüftung weiter förderfähig.
- KfW 458: Ergänzungskredit für die Heizungsförderung. Verfügbar, Zinssatz 2026 ca. 2,5–3,5 % p.a.
- 0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik: Bleibt 2026 in Kraft – bis 30 kWp und für private Anlagen mit Eigenverbrauch.
- KfW 455-B (Altersgerecht Umbauen): Nach langer Pause am 8. April 2026 mit 50 Mio. € Budget wieder aufgelegt.
- Wallbox-Förderung: Für Einfamilienhäuser eingestellt, für Mehrfamilienhäuser (Apr–Nov 2026) bis 2.000 €/Stellplatz wieder verfügbar.
- GEG → GMG (1. Juli 2026): Die strikte 65 %-Regel wird flexibilisiert; an der Förderung selbst ändert sich nichts.
Wichtig: Praktisch jede Förderung erfordert den Antrag vor Auftragserteilung. Wer erst beauftragt, verliert den Zuschuss. Die nachfolgenden Programme können – wo nicht ausdrücklich anders angegeben – grundsätzlich miteinander kombiniert werden, sofern keine Doppelförderung derselben Maßnahme entsteht.
Heizung: BEG EM, KfW 458 und Heizungstausch-Boni
Der größte Förderhebel 2026 liegt im Heizungstausch. Das BEG EM-Bausteinprinzip:
- Basisförderung 30 % beim Tausch der funktionstüchtigen Bestandsheizung gegen eine förderfähige Heizung (Wärmepumpe, Pellet, Solarthermie, Hybrid mit ≥ 65 % erneuerbarem Anteil).
- Klima-Geschwindigkeitsbonus +20 % beim Tausch einer Öl-/Gas-/Nachtstromheizung, die vor 2019 eingebaut wurde. Gilt bis 31.12.2028, danach reduziert auf +10 %.
- Einkommensbonus +30 % für selbstnutzende Eigentümer mit Haushaltseinkommen bis 40.000 € p.a.
- Effizienzbonus +5 % für natürliche Kältemittel (Propan R290) oder JAZ ≥ 3,5 (EHPA-zertifiziert).
Maximal kombinierbar: 70 % der förderfähigen Kosten, gedeckelt bei 30.000 € → max. 21.000 € Zuschuss pro Wohneinheit.
KfW 458 Ergänzungskredit: zinsgünstig bis 120.000 €/Wohneinheit für den verbleibenden Eigenanteil. Tilgungszuschuss zusätzlich möglich (bis 5 %).
Reine Gas- oder Ölheizungen sind seit 2024 nicht mehr förderfähig – auch unter dem neuen GMG nicht.
Photovoltaik: 0 % MwSt, KfW 270, Stromspeicher
Photovoltaikanlagen sind 2026 dank Steuererleichterung besonders attraktiv:
- 0 % Mehrwertsteuer: Auf Kauf und Installation privater PV-Anlagen bis 30 kWp inkl. Stromspeicher und Wallbox-Komponente. Gilt für Selbstnutzer und Mehrfamilienhäuser. Spart ca. 19 % gegenüber der regulären MwSt.
- KfW 270 (Erneuerbare Energien Standard): Zinsgünstiges Darlehen für PV-Anlage und Stromspeicher; Effektivzinssatz 2026 ca. 4,5–5,5 % p.a. Geeignet für größere Anlagen oder wenn Eigenmittel knapp sind.
- Einspeisevergütung: 2026 bei ca. 7,9 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp (Volleinspeisung 12,7 ct/kWp). Garantiert für 20 Jahre ab Inbetriebnahme.
- Regionale Programme: Berlin "SolarPLUS" (bis 300 €/kWp + Speicherbonus), Bayern "10.000-Häuser-Programm" für Speicher, NRW "progres.nrw" für Stromspeicher und Quartiers-Lösungen.
Tipp: Bei Kombination von PV + Wärmepumpe + Wallbox liegt der Eigenverbrauchsanteil bei 60–80 % (statt 30 % nur PV). Wirtschaftlichkeitsrechnung idealerweise vom Fachbetrieb über 20 Jahre Lebensdauer.
Energetische Sanierung: Fenster, Dämmung, Dach
Auch ohne Heizungstausch lassen sich energetische Einzelmaßnahmen fördern:
- Fenster mit 3-fach-Verglasung: 15 % BEG EM (BAFA), gedeckelt bei 30.000 € förderfähigen Kosten. Voraussetzung: U-Wert ≤ 0,95 W/(m²·K).
- Dachdämmung: 15 % BEG EM. Aufsparrendämmung oder Zwischensparrendämmung – Voraussetzung: U-Wert nach Sanierung ≤ 0,14 W/(m²·K).
- Fassadendämmung: 15 % BEG EM bei WDVS (Wärmedämmverbundsystem). U-Wert ≤ 0,20 W/(m²·K).
- iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan): Zusätzliche 5 Prozentpunkte auf Einzelmaßnahmen, wenn ein iSFP von einem zertifizierten Energieberater erstellt und Maßnahmen daraus umgesetzt werden. Die iSFP-Erstellung selbst wird mit 80 % gefördert (max. 1.700 € beim BAFA).
- BEG Wohngebäude (Effizienzhausstandard): Bis 45 % Tilgungszuschuss bei Vollsanierung zum Effizienzhaus 40/55/70 EE, kombiniert mit KfW-Kredit 261. Komplexer Antrag, lohnt sich bei großen Sanierungen.
Für Hausbesitzer gilt: Wer mehrere Maßnahmen plant, sollte einen iSFP erstellen lassen – die zusätzlichen 5 Prozentpunkte amortisieren die Energieberater-Kosten schnell.
Barrierefreiheit & Wallbox: Neue Programme 2026
Zwei Spezialprogramme sind 2026 besonders zu beachten:
- KfW 455-B (Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss): Seit 8. April 2026 wieder verfügbar, 50 Mio. € Sonderbudget. 10 % der Kosten (max. 2.500 €) bei Einzelmaßnahmen, 12,5 % (max. 6.250 €) bei "Altersgerechtem Haus". Förderfähig: bodengleiche Dusche, Treppenhandläufe, breitere Türen, Schwellenabbau. Antrag vor Maßnahmenbeginn über das KfW-Zuschussportal. Branchenexperten erwarten Budgeterschöpfung bis Sommer 2026.
- Pflegekasse-Zuschuss: Bis 4.180 € pro pflegebedürftiger Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z.B. Treppenlift, barrierefreies Bad). Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad. Kombinierbar mit KfW 455-B.
- Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser (15.04.–10.11.2026): Bis 1.300 €/Stellplatz, mit bidirektionalem Laden bis 2.000 €/Stellplatz. Voraussetzung: WEG-Beschluss oder vermietete Immobilie. Für Einfamilienhäuser gibt es 2026 keine Bundesförderung; einzelne Stadtwerke und Bundesländer haben aber eigene Programme.
Tipp: Bei einer geplanten WEG-Wallbox-Installation den Antrag durch den Verwalter koordinieren lassen – Einzelanträge pro Stellplatz vermeiden Fehler.
Regionale Zusatzförderungen: Wo es mehr gibt
Über die Bundesförderung hinaus existieren in jedem Bundesland eigene Programme. Die wichtigsten 2026:
- Bayern – 10.000-Häuser-Programm: Zusätzliche Boni für PV-Speicher, Wärmepumpen und Hybridheizungen in Bestandsgebäuden. Kombinierbar mit BAFA/KfW.
- Baden-Württemberg – L-Bank "Wohnen mit Zukunft": Zinsverbilligte Darlehen für energetische Sanierung. Zinssatz oft 0,5–1,5 Prozentpunkte unter KfW.
- Nordrhein-Westfalen – progres.nrw: Stromspeicher, Wärmepumpen-Quartierslösungen, Solarthermie, Holzheizungen. Direktzuschüsse ergänzend zur BAFA.
- Berlin – SolarPLUS & IBB: PV-Anlagen, Stromspeicher und Steckersolar (SolarPLUS); zinsverbilligte Kredite für energetische Sanierung (IBB-Programm).
- Hamburg – IFB Erneuerbare Wärme: Zuschüsse für Wärmepumpe, Solarthermie und Hybridheizungen zusätzlich zu KfW/BAFA.
- Hessen – Hessisches Investitionsprogramm Wärme (HWP): Bis 2.000 € zusätzlich für vermietete Wohngebäude bei Wärmepumpen-Tausch.
Wichtig: Regionale Programme ändern sich häufig – Budgets können kurzfristig erschöpft sein, Konditionen werden jährlich angepasst. Prüfen Sie vor dem Antrag den aktuellen Stand bei der jeweiligen Förderbank des Bundeslands.
Förderprogramme richtig kombinieren
Die Grundregel: Keine Doppelförderung derselben Maßnahme. Aber: Verschiedene Programme können nebeneinander stehen, wenn sie unterschiedliche Maßnahmen oder Aspekte fördern. Typische, in der Praxis bewährte Kombinationen 2026:
- Heizungstausch + iSFP-Bonus: BEG EM Heizung (z.B. 55 %) + 5 % iSFP-Bonus = 60 %. Voraussetzung: gültiger iSFP eines zertifizierten Energieberaters.
- Heizungstausch + KfW 458 Ergänzungskredit: Direktzuschuss BAFA (z.B. 55 %) plus zinsgünstiger KfW-Kredit für die restlichen 45 %.
- PV + Wärmepumpe: 0 % MwSt auf PV plus separate BEG-Förderung für Wärmepumpe. Wirtschaftlichkeit besonders hoch durch erhöhten Eigenverbrauch.
- KfW 455-B + Pflegekasse-Zuschuss: Bei barrierefreiem Bad: 12,5 % KfW 455-B (max. 6.250 €) plus bis 4.180 € Pflegekasse-Zuschuss bei vorliegendem Pflegegrad.
- BEG + Landesförderung: z.B. Wärmepumpe in Bayern: BEG 55 % plus 10.000-Häuser-Programm-Bonus. Kombinierbar, sofern die Gesamtsumme die förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
Achtung: Manche Programme verlangen Exklusivität (z.B. "entweder KfW-Kredit oder BAFA-Zuschuss" für bestimmte Maßnahmen). Vor dem Antrag immer die Förderfähigkeitsklausel prüfen.
Empfehlung: Holen Sie sich eine kostenlose Energieberatung (BAFA fördert mit 80 %, max. 1.300 €). Der Energieberater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), berechnet die optimale Förderkombination und unterstützt bei Anträgen.
Quellen: KfW-Bankengruppe, BAFA, BMWK, dena Gebäudereport 2026, Verbraucherzentrale Energieberatung. Stand: Mai 2026. Verbindliche Konditionen ausschließlich bei den Programmträgern.