Zum Hauptinhalt springen
🏦 Förderung & Zuschüsse

GEG zu GMG 2026: Was sich bei Heizungen ändert

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird 2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) abgelöst. Was bedeutet das für Hausbesitzer, die 65 %-Regel und bestehende Heizungen? Plus: was wir aus Heizungs-Anfragen in der Übergangsphase sehen, drei Heizungs-Szenarien im Vergleich und wann der Tausch trotzdem nicht eilt.

vonHandwerker Kontakte Redaktion13 Min. Lesezeit
GEG zu GMG 2026: Was sich bei Heizungen ändert

Was passiert 2026: Vom GEG zum GMG

Das Bundeskabinett hat im Frühjahr 2026 den Übergang vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) beschlossen. Die Ablösung soll zum 1. Juli 2026 erfolgen, mit gestaffelten Übergangsfristen für Großstädte und kleinere Kommunen.

Im Kern bedeutet das: Die seit 2024 geltende strenge Pflicht, dass jede neue Heizung mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen muss, fällt in ihrer bisherigen Form weg. An ihre Stelle treten flexiblere Vorgaben, die stärker an der kommunalen Wärmeplanung ausgerichtet sind. Konkret:

  • Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihre kommunale Wärmeplanung bis 30. Juni 2026 abschließen – die Heizungsvorgaben greifen dann ab 1. November 2026.
  • Kleinere Kommunen haben zwei weitere Jahre Zeit für ihre Wärmeplanung; die Vorgaben greifen entsprechend später.
  • Bis zur kommunalen Wärmeplanung gelten erleichterte Anforderungen für neue Heizungen.

Wichtig: Das GMG ersetzt das GEG nicht komplett – wesentliche Teile (z.B. Effizienzanforderungen für Neubauten, Dämmstandards) bleiben erhalten. Was sich primär ändert, ist die strikte Anwendung der 65 %-Regel.

Die 65 %-Regel: Was bleibt, was fällt weg?

Die viel diskutierte 65 %-Regel ist nicht aufgehoben, sondern flexibilisiert. Sie greift künftig erst, wenn die jeweilige Kommune ihre Wärmeplanung abgeschlossen hat. Bis dahin gilt:

  • Reine Gasheizungen dürfen weiter eingebaut werden – mit der Auflage, dass eine spätere Anpassung an die kommunale Wärmeplanung möglich ist (z.B. spätere Umrüstung auf Wasserstoff oder Hybrid-Lösung).
  • Ölheizungen bleiben förderungsfrei – als Einzelmaßnahme sind sie weiterhin nicht förderfähig nach BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude).
  • Wärmepumpen, Pelletheizungen, Solarthermie und Hybridheizungen bleiben förderfähig mit bis zu 70 % Zuschuss (KfW 458) – an dieser Förderkulisse ändert sich durch das GMG nichts.

Hinweis: Die endgültigen Übergangsfristen und Ausnahmen werden in den Durchführungsverordnungen zum GMG konkretisiert, die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels noch nicht vollständig veröffentlicht waren. Vor einer Investitionsentscheidung empfiehlt sich daher die Rücksprache mit einem zertifizierten Energieberater oder Heizungsfachbetrieb.

Bestehende Heizungen: Bestandsschutz und Austauschpflicht

Hausbesitzer, die bereits eine funktionstüchtige Heizung haben, brauchen nicht sofort zu tauschen. Es gilt der allgemeine Bestandsschutz:

  • Funktionstüchtige Bestandsheizungen dürfen weiter betrieben werden – unabhängig vom Brennstoff.
  • Ölheizungen, die vor 1991 eingebaut wurden, unterliegen seit 2026 einer schrittweisen Austauschpflicht (Standard-Konstanttemperatur-Kessel). Für Niedertemperatur- und Brennwertkessel gibt es Übergangsregelungen.
  • Wer seine alte Öl- oder Gasheizung repariert (Komponententausch), bleibt im Bestandsschutz. Erst eine komplette Erneuerung wird nach GMG-Vorgaben behandelt.
  • Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind, müssen nach § 72 GEG (bleibt im GMG erhalten) ausgetauscht werden – diese Pflicht gilt unabhängig vom Brennstoff.

Praktischer Tipp: Wer 2026/2027 ohnehin tauschen muss, sollte trotz Wegfall der strikten 65 %-Regel die Wärmepumpe oder Hybrid-Lösung prüfen. Die Förderung (BEG + KfW 458) bleibt attraktiv – bis zu 70 % Zuschuss sind weiterhin möglich, und langfristig steigen die CO₂-Preise auf fossile Brennstoffe weiter.

Was bedeutet das für die Förderung 2026?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) bleibt 2026 unverändert verfügbar:

  • Wärmepumpe: 30 % Basis + 20 % Klima-Geschwindigkeit + 5 % Effizienz + 30 % Einkommen (max. kombiniert 70 %), gedeckelt bei 30.000 € förderfähigen Kosten pro Wohneinheit → max. 21.000 € Zuschuss.
  • Biomasse (Pellet, Hackschnitzel): Gleiche Stack-Logik wie Wärmepumpe, aber ohne Effizienzbonus.
  • Solarthermie: 30 % Basis + ggf. Geschwindigkeit + Einkommen, kombinierbar mit anderen Heizungssystemen (z.B. Hybrid).
  • Reine Gas- oder Ölheizung: Nicht förderfähig, auch unter GMG nicht.
  • Hybridheizung (Gas + WP / Gas + Solarthermie): Förderfähig, sofern der erneuerbare Anteil ≥ 65 % beträgt – Übergangsregelungen während der kommunalen Wärmeplanung beachten.

Ergänzend bleibt der KfW-Ergänzungskredit 358/359 verfügbar: zinsgünstiges Darlehen bis 120.000 € pro Wohneinheit für den verbleibenden Eigenanteil. Effektivzinssatz 2026 ca. 2,5–3,5 % p.a. je nach Laufzeit. Antrag zwingend vor Auftragserteilung.

Aus der Praxis: Was wir in der GEG-/GMG-Übergangsphase sehen

Wir vermitteln seit 2024 Heizungs-Anfragen zwischen Endkunden und geprüften Heizungsbetrieben. Aus den Vergleichsangeboten und Beratungsgesprächen, die durch unsere Plattform laufen, ergeben sich Muster rund um die GEG/GMG-Transition, die in den meisten Ratgebern fehlen. Ein paar Beobachtungen:

  • "Gas-Brennwert noch schnell vor dem GMG einbauen" – riskante Wette. Wir sehen 2026 viele Endkunden, die ihre 22 Jahre alte Gas-Brennwert-Therme durch eine neue Gas-Brennwert-Therme ersetzen wollen, in der Annahme: "Bis 2045 darf ich die noch betreiben." Das stimmt formell – die 30-Jahre-Frist und der Bestandsschutz greifen –, ABER: ab 2027/2028 wird die kommunale Wärmeplanung in den meisten Großstädten konkret. Wer dann in einem ausgewiesenen Fernwärme-Gebiet wohnt, muss ggf. anschließen lassen, und die neue Gas-Therme wird zur 12.000-€-Investition mit 5–8 Jahren Restlebensdauer. Praxisempfehlung: vor Gas-Investition immer die kommunale Wärmeplanung anfragen (Stadtwerke / Klimaschutzamt).
  • Hybrid-Lösungen werden komplexer als gedacht. "Gas-Brennwert + Wärmepumpe parallel" klingt nach Risikoabsicherung, ist in der Praxis aber ein 4-stelliges Mehrkosten-Thema: zwei Systeme parallel installieren (Mehrkosten 6.000–10.000 €), hydraulische Einbindung komplex (Pufferspeicher, Regelung, Schichtung), Wartungskosten verdoppeln sich, und der erneuerbare Anteil muss ≥ 65 % bleiben, um BEG-förderfähig zu sein. Wir sehen viele Hybrid-Pläne, die nach Vergleichsangeboten wieder verworfen werden – meistens fällt die Entscheidung dann auf "WP allein mit ggf. E-Heizstab als Backup".
  • Förder-Risiko bei Verzögerung wird unterschätzt. Die BEG-Förderkulisse mit Klima-Geschwindigkeitsbonus (+20 %) ist bis Ende 2028 vollständig erhalten – aber: Der Bonus reduziert sich ab 2029 auf +10 %, ab 2031 auf 0 %. Wer 2026/27 plant und das Projekt auf 2029 verschiebt, verliert pro Anlage 4.000–6.000 € an Zuschuss. Das ist mehr, als die meisten "Wartet-erst-mal-ab"-Strategien einbringen.
  • Biofuel- und H2-ready-Versprechen kritisch hinterfragen. Hersteller von Gas-Brennwert-Geräten werben 2026 verstärkt mit "H2-ready" und "100 % Biogas-fähig" – als Brücke in die GMG-Welt. Realität: H2 ist auf absehbare Zeit kein massenhaft verfügbarer Brennstoff für Privathaushalte, die Netzinfrastruktur fehlt. Wer in einer ländlichen Region wohnt, in der kein H2-Netz absehbar ist (also in praktisch ganz Deutschland außerhalb weniger Pilotprojekte): "H2-ready" ist Marketing, nicht Realität.
  • Composite-Beispiel (anonymisiert, repräsentativ für mehrere Fälle): Eigentümerin aus dem Münsterland, EFH 165 m², Baujahr 1989, Gas-Brennwert von 2008. Ursprünglicher Plan: Gas-Brennwert tauschen, Investition 11.500 €, "bis 2045 sicher". Nach Beratung mit Energieberater + Anfrage bei der Stadt Münster (kommunale Wärmeplanung läuft, Fernwärme im Stadtteil voraussichtlich ab 2030): Plan geändert auf Luft-Wasser-Wärmepumpe (Daikin Altherma 3 R W 8 kW), Investition 26.800 €. BEG-Zuschuss: 30 % + 20 % + 5 % = 55 % = 14.740 €. Eigenanteil: 12.060 € – also rund 500 € mehr als der reine Gas-Brennwert-Tausch, dafür langfristig 30–40 % niedrigere Brennstoff-/Stromkosten und keine Fernwärme-Anschlusspflicht-Sorge.

Die Botschaft: GMG ist keine "Wir-warten-erst-mal-ab"-Einladung, sondern erfordert eine differenzierte Analyse pro Gebäude und Region. Die Förderkulisse ist gerade jetzt am attraktivsten – wer richtig plant, profitiert von der Übergangsphase.

Drei Heizungs-Szenarien für die GMG-Übergangsphase

Die meisten Online-Ratgeber empfehlen pauschal "Wärmepumpe". In unseren Vergleichsangeboten sehen wir, dass die richtige Wahl stark vom Gebäudezustand und der Region abhängt. Drei Szenarien, jeweils mit Stärken und Schwächen:

  • Szenario 1 – 100 % Wärmepumpe (Luft-Wasser): Vorteile: höchste BEG-Förderung (bis 70 %), kein zweites System, geringere Wartung, vollständig erneuerbar, künftige CO₂-Preise irrelevant. Schwäche: Vorlauftemperaturen >55 °C werden problematisch (JAZ unter 3,0), nicht ideal für ungedämmten Altbau mit alten Heizkörpern, Stromkosten 600–900 €/Jahr (mit Wärmestromtarif). Beispiele typischer Anlagen: Daikin Altherma 3 R W, Buderus WLW 196i, Viessmann Vitocal 250-A. Geeignet für: gedämmte EFH (KfW 70 oder besser), Neubauten, gut sanierte Altbauten ab 1995.
  • Szenario 2 – Hybrid Gas + Wärmepumpe: Vorteile: Gas-Backup für sehr kalte Wintertage (unter −10 °C), niedrige Vorlauftemperaturen WP-seitig kombiniert mit Spitzenlast Gas, BEG-förderfähig wenn erneuerbarer Anteil ≥ 65 %. Schwäche: deutlich höhere Investition (38.000–55.000 € statt 24.000–32.000 €), zwei Systeme = zwei Wartungsverträge, hydraulische Komplexität, Gas-Vertrag muss weiterlaufen (Grundgebühr). Geeignet für: teilsanierter Altbau (1970er Jahre) mit hoher Heizlast, große EFH mit mehr als 200 m², kalte Regionen (Süd-Bayern, Eifel).
  • Szenario 3 – Pellet-Heizung als WP-Alternative: Vorteile: hohe Vorlauftemperaturen (bis 80 °C) ohne Effizienz-Verlust, ideal für ungedämmten Altbau und Denkmalschutz, BEG-Förderung 30 % + Klima-Bonus 20 % + Einkommen 30 % = bis 70 %, CO₂-neutral (zertifiziertes Holz), Brennstoff regional verfügbar. Schwäche: Pelletlager nötig (6–10 m³ EFH-typisch, 8–15 m² Stellfläche), Investitionssumme ähnlich WP (22.000–32.000 €), regelmäßige Pelletlieferung (1–2× pro Jahr), Pelletpreis schwankt zwischen 280 und 480 €/t je nach Marktlage. Geeignet für: Denkmalschutz, ländliche Lage mit Lagermöglichkeit, ungedämmter Altbau, große EFH ab 200 m² ohne Sanierungsplan.

Counter-conventional: Nicht jedes Haus braucht eine Wärmepumpe. Wir sehen in unserem Vermittlungsmarkt regelmäßig Fälle, in denen Pellet im ungedämmten Altbau die wirtschaftlich bessere Wahl ist – vor allem, wenn der Eigentümer dort 15–25 Jahre bleibt, eine Sanierung nicht plant und die Heizlast >12 kW liegt. Eine ehrliche Energieberatung (BAFA-gefördert, 80 % Zuschuss) klärt das pro Gebäude.

Lassen Sie sich von Ihrem Energieberater zwei Szenarien rechnen (z.B. WP + Hybrid oder WP + Pellet), bevor Sie entscheiden – die 20-Jahres-Wirtschaftlichkeitsrechnung unterscheidet sich oft um 5-stellige Beträge.

Die 5 häufigsten Fehler beim Heizungstausch in der GMG-Phase

Diese Fehler sehen wir im Vermittlungsmarkt regelmäßig – manche kosten Geld, andere können zu jahrelang ineffizienten Anlagen oder zum Wegfall der Förderung führen:

  1. Gas-Brennwert 2026 einbauen, ohne kommunale Wärmeplanung zu prüfen. Klassischer Fehler: "Bis 2045 darf ich die Gas-Heizung betreiben." Stimmt formell, aber: In Großstädten und Mittelstädten (>20.000 Einwohner) wird die kommunale Wärmeplanung 2026–2028 abgeschlossen. Wer in einem ausgewiesenen Fernwärme-Vorranggebiet wohnt, muss ab dann anschließen. Die 11.000-€-Gas-Therme wird zur Fehlinvestition. Lösung: vor Auftragserteilung Stadtwerke / Klimaschutzamt anfragen.
  2. Kommunale Wärmeplanung als "weit weg" ignorieren. Auch in Klein- und Mittelstädten läuft die Planung – die Frist ist nur länger (2028). Wer 2026 eine neue Heizung kauft und 2029 erfährt, dass das Wohngebiet als Wärmepumpen-Vorrang ausgewiesen wurde, hat seine Gas-Investition zu früh getätigt. Praxis: jährlich beim Klimaschutzamt nachfragen, ggf. Heizungstausch um 1–2 Jahre verschieben, wenn die alte Anlage noch läuft.
  3. "H2-ready"-Versprechen ohne kritische Prüfung glauben. Wer im ländlichen Brandenburg, Bayern oder Niedersachsen wohnt: Es gibt keinen realistischen Pfad zu H2-Versorgung für Privathaushalte in den nächsten 10–15 Jahren. "H2-ready" bei einem neuen Gas-Brennwert ist Marketing, nicht Realität. Investition entsprechend bewerten.
  4. BEG-Antrag ohne unabhängigen Energieberater. Wir sehen regelmäßig Endkunden, die sich vom Heizungsbauer den BEG-Antrag erstellen lassen – das ist rechtlich möglich (Fachunternehmererklärung), aber der Heizungsbauer hat ein Interesse an seiner Anlage und nicht an der wirtschaftlich besten Lösung. Ein zertifizierter Energie-Effizienz-Experte (BAFA-gefördert mit 80 %) gibt eine herstellerunabhängige Empfehlung – inklusive iSFP für +5 % Bonus auf nachfolgende Maßnahmen.
  5. Wartezeiten und Förderfristen unterschätzen. 2026 sind die WP-Lieferzeiten zwar nicht mehr so dramatisch wie 2024 (4–6 Monate), aber R290-Wärmepumpen haben weiterhin 12–20 Wochen Wartezeit. Wer im Oktober beauftragt und Weihnachten heizen will, wird enttäuscht. Plus: BEG-Antrag braucht 4–6 Wochen Bearbeitung, Auftrag erst nach Zusage. Praxis: 6–8 Monate Vorlauf einplanen.

Praxistipp: Sprechen Sie aktiv mit Ihrer Kommune über die Wärmeplanung. Die Klimaschutz-Beauftragten geben in der Regel Auskunft, ob Ihre Straße als Fernwärme-, Wärmepumpen- oder offenes Gebiet ausgewiesen ist – das ist eine der wichtigsten Informationen für Ihre Heizungs-Entscheidung 2026.

Wann der Heizungstausch in der GMG-Phase NICHT eilt

Die ehrliche Antwort, die Sie selten in Hersteller- oder Politik-Broschüren lesen: Nicht in jedem Fall ist 2026 das beste Jahr für den Heizungstausch. In diesen Konstellationen empfehlen wir, ggf. 1–2 Jahre zu warten:

  • Funktionstüchtige Heizung jünger als 15 Jahre. Eine Gas-Brennwert-Therme von 2014, die einwandfrei läuft, vorzeitig zu tauschen ist selten wirtschaftlich. Die 30-Jahre-Pflicht greift erst 2044, Bestandsschutz bis dahin. Plus: 2027/28 wird die kommunale Wärmeplanung in den meisten Regionen konkret – dann ist die Entscheidungsgrundlage besser. Bis dahin: hydraulischen Abgleich machen lassen (300–600 €), Heizungsoptimierung BAFA-gefördert.
  • Klein-Kommune (unter 10.000 Einwohner), kommunale Wärmeplanung erst 2028+. Wer in einer ländlichen Gemeinde wohnt, deren Wärmeplanung erst 2028 abgeschlossen wird, riskiert, jetzt zu früh zu entscheiden. Wenn die alte Heizung noch 3–5 Jahre läuft: Wartezeit nutzen, um Substanz und Dämmung zu verbessern, dann mit konkreter Wärmeplanung in der Hand entscheiden.
  • Mehrfamilienhaus mit zerstrittener WEG. Heizungstausch im MFH ist Mehrheitsbeschluss (modernisierende Maßnahme, 2/3-Mehrheit). Wenn die WEG seit Jahren wegen anderer Themen blockiert ist, hängt der Heizungstausch in 1–3 Jahren Beschluss-Verfahren. Praxis: in der Zwischenzeit Wartung optimieren, Vorbereitung treiben (Energieberatung als Gemeinschaftsbeschluss durchsetzen, Förderkulisse für WEG-Maßnahmen klären).
  • Denkmalgeschütztes Gebäude. Bei Denkmalschutz sind die GMG-Vorgaben deutlich abgemildert – häufig sind klassische Heizsysteme erlaubt, weil energetische Sanierung der Hülle nur eingeschränkt möglich ist. Hier weniger Druck auf Wärmepumpen-Umstieg. Sonderprogramme (Denkmal-AfA über 12 Jahre, Landesförderungen) prüfen.
  • Verkaufsabsicht in 2–3 Jahren. Wer das Haus in 2–3 Jahren verkaufen will, holt die Heizungsinvestition selten über den Verkaufspreis zurück. Energieausweis-Pflicht ja, aber Käufer honorieren Wärmepumpe oder Pellet selten mit dem vollen Investitions-Betrag. Praxis: optimieren statt tauschen – hydraulischer Abgleich, neue Umwälzpumpe (BAFA 30 %), Heizungsmodernisierungs-Anstrich für den Energieausweis.

Wir verstehen, dass Politik und Medien Druck zum schnellen Heizungstausch aufbauen – aber in den oben genannten Fällen lieber 600–1.300 € für eine ehrliche Energieberatung (BAFA-gefördert mit 80 %) und für eine Anfrage bei der Kommunalverwaltung investieren, bevor 25.000–35.000 € in eine möglicherweise verfrühte Heizung fließen.

Was sollten Hausbesitzer 2026 jetzt tun?

Empfehlungen für die nächsten 6–12 Monate:

  1. Prüfen Sie das Alter Ihrer Heizung. Heizungen, die in den nächsten 5 Jahren ohnehin getauscht werden müssten, sind 2026/2027 ein guter Tauschzeitpunkt – die Förderung steht, die Wartezeiten bei Fachbetrieben sind nach dem Boom 2024 wieder kürzer.
  2. Informieren Sie sich über die kommunale Wärmeplanung Ihrer Stadt. Wer in einem Fernwärmegebiet wohnt oder wohnen wird, sollte vor einer Wärmepumpen-Investition prüfen, ob ein Fernwärme-Anschluss wirtschaftlicher wäre. Die Stadtwerke geben Auskunft.
  3. Beauftragen Sie eine Energieberatung. Für die BEG-Förderung ist eine Bestätigung durch einen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten (Liste auf energie-effizienz-experten.de) Pflicht. Die Energieberatung selbst wird mit bis zu 80 % gefördert (BAFA, max. 1.300 € Einfamilienhaus).
  4. Holen Sie mehrere Angebote von Fachbetrieben ein. Preisunterschiede für identische Wärmepumpen-Installationen liegen häufig bei 30 % oder mehr. Achten Sie auf die Fachunternehmererklärung nach BEG – ohne diese kein Zuschuss.
  5. Antrag vor Auftrag. BAFA- und KfW-Anträge müssen vor der Auftragserteilung an den Handwerksbetrieb gestellt werden. Wer erst beauftragt und dann beantragt, verliert die Förderung komplett.

Unsere Empfehlung: Wer ohnehin tauschen muss, sollte den Übergang vom GEG zum GMG nicht als Anlass zum Zögern nehmen. Die Förderung ist stabil, die Technik (Wärmepumpe) hat sich bewährt, und langfristig steigen die Kosten für fossile Energie weiter – durch CO₂-Bepreisung und Versorgungsunsicherheit.

Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), KfW-Bankengruppe, Verbraucherzentrale Bundesverband. Stand: Mai 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Konditionen zum Antragszeitpunkt.

Handwerker in Ihrer Nähe finden

Vergleichen Sie kostenlos verifizierte Handwerker - Bewertungen lesen, Preise vergleichen, direkt kontaktieren.

Handwerker suchen

Themen

geg 2026
gmg
gebäudemodernisierungsgesetz
heizungsgesetz 2026
65 prozent regel
heizung neu
heizungstausch 2026

Vertiefend zum gleichen Thema – kuratiert nach Kategorie, Gewerk und Schlagwörtern.

Handwerker-Assistent
Hallo! Ich bin Ihr Handwerker-Assistent. Beschreiben Sie mir Ihr Problem und ich helfe Ihnen gerne — mit Tipps oder dem passenden Fachmann.