Welche Förderungen gibt es für neue Fenster?
Wer 2026 seine alten Fenster gegen energieeffiziente Modelle austauscht, kann zwischen drei Förderungswegen wählen: dem BAFA-Zuschuss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), einem zinsgünstigen KfW-Kredit oder dem steuerlichen Absetzungsbetrag nach § 35c EStG. Die drei Wege lassen sich nicht frei kombinieren – die folgende Übersicht zeigt, welcher Weg für welche Situation am besten passt.
| Förderweg | Art | Förderhöhe | Voraussetzung | Kombinierbar? |
|---|---|---|---|---|
| BEG EM – BAFA-Zuschuss | Investitionszuschuss | 15 % der förderfähigen Kosten (+ 5 % iSFP-Bonus = 20 %) | U-Wert ≤ 0,95 W/m²K; Antrag vor Auftragserteilung; zugelassener Fachbetrieb | Mit KfW-Kredit 261 (Kombination möglich); NICHT mit § 35c für dieselben Kosten |
| KfW-Kredit 261 | Darlehen (kein Zuschuss) | Bis 150.000 € zu Vorzugskonditionen (variabler Zinssatz); tilgungsfreie Anlaufjahre möglich | Mindestens BEG-Standard BEG EM; Antrag über Hausbank vor Baubeginn | Mit BEG-Zuschuss kombinierbar (Zuschuss senkt Kreditsumme) |
| § 35c EStG – Steuerbonus | Steuerermäßigung | 20 % der Kosten, verteilt auf 3 Jahre (max. 40.000 € absetzbar je Objekt) | Selbstgenutztes Wohneigentum; Fachbetrieb; Rechnung + Überweisung; KEIN anderer Fördermittelantrag (BAFA/KfW) für dieselbe Maßnahme | Nicht mit BEG-Zuschuss oder KfW-Kredit für dieselben Fenster |
Hinweis: Alle Angaben Stand 2026, ohne Gewähr. Maßgeblich sind die aktuellen Merkblätter von BAFA und KfW zum Antragszeitpunkt.

BEG-Einzelmaßnahme (BAFA): 15 % Grundzuschuss + 5 % iSFP-Bonus
Die BEG-Einzelmaßnahme über das BAFA ist der meistgenutzte Förderweg für den Fenstertausch. Im Unterschied zur Wärmepumpen- oder Fassadenförderung ist der Prozess vergleichsweise einfach – kein Energieberater obligatorisch für den Grundzuschuss, aber für den iSFP-Bonus unerlässlich.
Wer ist berechtigt?
- Eigentümer und Ersterwerber von Bestandsgebäuden (Bauantrag vor dem 1. Februar 2002), die selbst bewohnt oder vermietet werden.
- Vermieter und WEG können den Zuschuss für Bestandsgebäude ebenfalls beantragen.
- Neubauten sind nicht förderfähig über BEG EM.
Technische Mindestanforderung
Das neue Fenster (Rahmen + Verglasung zusammen bewertet als U-Wert des Fensters, Uw ≤ 0,95 W/m²K) muss die BEG-Mindestanforderung erfüllen. Moderne 3-fach-Verglasungen liegen typischerweise bei Uw 0,7–0,9 W/m²K und erfüllen die Anforderung problemlos. Ältere 2-fach-Verglasungen können knapp darunterliegen – lassen Sie sich vom Fensterhersteller das entsprechende Datenblatt aushändigen.
Hinweis: Die technischen Mindestanforderungen der BEG können sich jährlich ändern. Bitte prüfen Sie die aktuellen Vorgaben direkt auf bafa.de unter "BEG Einzelmaßnahmen".
iSFP-Bonus: +5 Prozentpunkte für Sanierungsfahrplan-Maßnahmen
Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem zugelassenen Energieberater erstellen lässt, erhält auf alle im iSFP vorgesehenen Maßnahmen einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozentpunkten. Für den Fenstertausch steigt die Förderquote damit von 15 % auf 20 %. Der iSFP selbst wird von der BAFA mit 80 % bezuschusst (max. ca. 1.300 € Eigenanteil für ein Einfamilienhaus). Wer mehrere Sanierungsmaßnahmen plant – beispielsweise gleichzeitig Fenster und Fassade – amortisiert den iSFP-Eigenanteil schnell durch den erhöhten Fördersatz auf alle Folge-Maßnahmen.
Wichtig: Der iSFP muss erstellt sein, bevor Sie den Fensterauftrag erteilen. Nachträgliche iSFP-Bonus-Anträge werden nicht anerkannt.
KfW-Kredit 261 und § 35c EStG: Zwei Alternativen zum BAFA-Zuschuss
Nicht jeder Eigentümer bevorzugt den BAFA-Zuschuss. Zwei Alternativen können je nach Situation wirtschaftlich interessanter sein:
KfW-Kredit 261 – wenn das Budget fehlt
Der KfW-Kredit 261 finanziert energetische Sanierungsmaßnahmen einschließlich Fenstertausch zu Vorzugskonditionen. Er ist kein direkter Zuschuss, sondern ein zinsgünstiges Darlehen mit bis zu 150.000 € Kreditsumme pro Antragsteller. Der Kredit kann mit dem BAFA-Zuschuss kombiniert werden: Der Zuschuss verringert dann den finanzierten Betrag.
Praktischer Ablauf: Sie beantragen den Kredit über Ihre Hausbank (nicht direkt bei der KfW), bevor Sie den Auftrag erteilen. Die Hausbank reicht den Antrag an die KfW weiter. Nach Kreditzusage können Sie beauftragen.
§ 35c EStG – wenn Sie keine Fördermittel beantragen möchten
Wer weder BAFA-Zuschuss noch KfW-Kredit beantragt, kann die Kosten des Fenstertauschs über die Einkommensteuererklärung steuerlich absetzen. Grundlage ist § 35c EStG ("Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen"):
- Förderhöhe: 20 % der Aufwendungen, verteilt auf 3 Jahre (7 % im 1. und 2. Jahr, 6 % im 3. Jahr).
- Höchstbetrag: Bis zu 40.000 € absetzbare Kosten je Objekt – maximal 8.000 € Steuerersparnis über 3 Jahre.
- Voraussetzungen: Selbstgenutztes Wohneigentum (kein Vermietungsobjekt); Fachunternehmen beauftragt; Rechnung per Überweisung bezahlt (kein Barzahlung); Bescheinigung nach amtlichem Muster vom Fachbetrieb.
- Nicht kombinierbar: Haben Sie für dieselbe Maßnahme bereits BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit erhalten, scheidet § 35c aus.
Tipp: Für Vermieter ist § 35c EStG grundsätzlich nicht anwendbar (das Objekt muss selbst genutzt werden). Vermieter nutzen in der Regel die BAFA-Förderung oder den KfW-Kredit.
Rechenbeispiel: 12-Fenster-Tausch im Einfamilienhaus
Um die Förderbeträge greifbar zu machen, lohnt sich ein konkretes Rechenbeispiel. Angenommen, Familie S. lässt alle 12 Fenster ihres 1985 gebauten Einfamilienhauses austauschen – Kunststoffrahmen, 3-fach-Verglasung, alle Fenster erreichen Uw ≤ 0,95 W/m²K.
Laut Kostendaten auf Handwerker-Kontakte (Stand 2026) kostet ein solcher Komplett-Tausch 9.000–16.000 € für 12 Standardfenster (Kunststoff, 3-fach-Verglasung). Für dieses Beispiel: Gesamtkosten 12.000 €.
| Szenario | Förderquote | Förderbetrag | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| BEG EM ohne iSFP | 15 % | 1.800 € | 10.200 € |
| BEG EM mit iSFP | 20 % | 2.400 € | 9.600 € |
| § 35c EStG (selbstgenutzt, keine BEG) | 20 % über 3 Jahre | 2.400 € Steuerersparnis | 9.600 € (netto nach Steuer) |
In diesem Beispiel sind BAFA-Zuschuss mit iSFP und § 35c EStG rechnerisch gleichwertig. Der praktische Unterschied: Der BAFA-Zuschuss fließt direkt auf Ihr Konto (Liquiditätsvorteil), während § 35c erst beim nächsten Steuerbescheid wirkt. Eigentümer mit ausreichend Liquidität wählen häufig die BAFA-Route; wer keine Förderbürokratie möchte, wählt § 35c.
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Fenstertausch mit Fassadendämmung kombinieren: So geht es richtig
Besonders effektiv und im Hinblick auf den iSFP-Bonus wirtschaftlich sinnvoll ist die Kombination von Fenstertausch und Fassadendämmung. Wer beide Maßnahmen plant, sollte jedoch die richtige Reihenfolge kennen:
- Zuerst Fassade, dann Fenster: Wenn ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) aufgebracht wird, verändern sich die Leibungsbreiten – die Fensteröffnungen werden schmaler. Wer die Fenster vor der Fassadendämmung tauscht, riskiert entweder teure Nacharbeiten an den Laibungsanschlüssen oder Wärmebrücken, weil der Fensterrahmen nicht bündig zur Dämmschicht sitzt.
- Gemeinsame Planung spart Gerüstkosten: Fenstertausch und Fassadendämmung benötigen beide ein Außengerüst. Wer beide Maßnahmen in einer Bauphase abwickelt, zahlt das Gerüst nur einmal – ein Einsparpotenzial von 3.000–8.000 € je nach Gebäudegröße.
- iSFP-Bonus sichern: Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan erhalten sowohl Fassadendämmung als auch Fenstertausch den 5 %-Bonus. Auf eine Gesamtinvestition von 30.000 € (Fassade + Fenster) ergibt das 1.500 € Mehrförderung gegenüber der Variante ohne iSFP.
Alle Maßnahmen rund um die Gebäudehülle finden Sie im thematischen Hub Energetische Sanierung.
So beantragen Sie die Fenster-Förderung: Schritt für Schritt
Die wichtigste Regel lautet: Antrag stellen, bevor Sie den Auftrag erteilen. Wer zuerst unterschreibt und dann den Förderantrag stellt, verliert den Anspruch unwiderruflich. Die folgende Reihenfolge gilt für den BAFA-Zuschussweg:
- Fachbetrieb und Angebote einholen. Holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote ein. Achten Sie darauf, dass der Fachbetrieb die BEG-Anforderungen kennt und Ihnen ein Datenblatt mit dem U-Wert des angebotenen Fensters aushändigen kann. Den Anfrage-Service von Handwerker-Kontakte nutzen viele Eigentümer, um schnell geprüfte Fensterbauer aus ihrer Region zu erreichen – kostenlos und unverbindlich.
- Förderantrag beim BAFA stellen (Mein.BAFA.de). Registrieren Sie sich im BAFA-Portal und erstellen Sie einen Antrag für die BEG-Einzelmaßnahme "Fenster und Außentüren". Laden Sie das U-Wert-Datenblatt des geplanten Fensters hoch. Nach Antragstellung erhalten Sie eine Antragsnummer – diese bestätigt, dass der Förderantrag vorliegt. Erst jetzt dürfen Sie den Auftrag erteilen. (Ein Angebot einzuholen gilt nicht als Auftragsvergabe.)
- Auftrag erteilen und Arbeiten durchführen lassen. Beauftragen Sie den Fensterbetrieb schriftlich – nach Erhalt der BAFA-Antragsnummer. Achten Sie auf RAL-Montage (3-Ebenen-Abdichtung) und lassen Sie die Lohnkosten in der Rechnung separat ausweisen (relevant für § 35a EStG als Ergänzung für nicht förderfähige Kostenanteile).
- Verwendungsnachweis einreichen. Nach Fertigstellung laden Sie im BAFA-Portal alle Rechnungen und Zahlungsnachweise hoch. Dazu benötigen Sie: vollständige Handwerkerrechnung, Kontoauszug als Zahlungsbeleg, technische Bestätigung des Fachbetriebs (Fachunternehmererklärung gemäß BEG-EM-Formblatt). Die BAFA zahlt den Zuschuss nach Prüfung direkt auf Ihr Konto aus – üblicherweise innerhalb von 4–8 Wochen.
- Steuererklärung (§ 35c) – falls BAFA nicht genutzt. Wenn Sie stattdessen den Steuerbonus nach § 35c EStG geltend machen möchten, legen Sie der Steuererklärung die Bescheinigung des Fachunternehmens nach amtlichem Muster (Anlage Energetische Maßnahmen) bei und tragen die Kosten in der Anlage Energetische Maßnahmen (ab Zeile 27) ein.
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Quellen: BAFA (Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG-Einzelmaßnahmen Merkblatt Stand 2026), KfW (Programm 261 Merkblatt), § 35c EStG (Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, Bundesministerium der Finanzen), Handwerker-Kontakte Marktdaten (Stand 2026). Alle Angaben ohne Gewähr; verbindliche Förderbedingungen unter bafa.de und kfw.de.