Aktueller Förderstatus KfW 455-B (Stand 01.10.2026)
Wichtig: Seit dem 31. Juli 2026 können für KfW 455-B ("Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung") keine neuen Zuschussanträge mehr gestellt werden. Die für 2026 bereitgestellten Bundesmittel sind vollständig mit Anträgen belegt. Bereits gestellte Anträge werden weiter bearbeitet; bestehende Zusagen bleiben gültig.
Die KfW weist darauf hin, dass eine Antragstellung wieder möglich werden kann, wenn erneut Bundesmittel bereitgestellt werden. Für 2027 gibt es derzeit keine verbindliche Wiederöffnungszusage. Entscheidend bleibt: Ein neuer Antrag muss grundsätzlich vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
Alternativ ist der zinsverbilligte KfW-Kredit Altersgerecht Umbauen (159) weiterhin verfügbar. Je nach Situation kommen außerdem Zuschüsse der Pflegekasse nach § 40 SGB XI sowie Landes- oder Kommunalprogramme infrage. Maßgeblich ist immer der aktuelle KfW-Status: KfW 455-B und die KfW-Meldung zum Antragstopp vom 31.07.2026.

Kurzantwort: Ein Bad-Angebot muss gewerkeübergreifend vollständig sein
Bei einer kompletten Badsanierung reicht eine Summe „Bad komplett“ nicht aus. Vergleichbar wird ein Angebot erst, wenn Demontage, Sanitär, Elektro, Abdichtung, Fliesen, Trockenbau, Malerarbeiten, Ausstattung und Entsorgung getrennt ausgewiesen sind.
1. Leistungsumfang Raum für Raum und Position für Position
Prüfen Sie bei jedem Angebot, welche Vorarbeiten enthalten sind: Ausbau alter Sanitärobjekte, Schutzmaßnahmen, Leitungsänderungen, Untergrundvorbereitung und Abdichtung. Besonders bei älteren Bädern entstehen Mehrkosten häufig erst nach dem Öffnen von Wand oder Boden.
2. Fliesen, Sanitär und Ausstattung getrennt bewerten
Materialbudgets sollten konkret benannt sein. Ein Angebot mit 25 €/m² Fliesenbudget ist nicht mit einem Angebot vergleichbar, das 60 €/m² vorsieht. Dasselbe gilt für Armaturen, WC, Waschtisch, Duschsystem und Möbel.
3. Barrierefreier Umbau: aktueller Förderstatus 2026
KfW 455-B ist seit 31.07.2026 für neue Zuschussanträge geschlossen, weil die Bundesmittel für 2026 vollständig belegt sind. Bestehende Zusagen bleiben gültig. Eine spätere Wiederöffnung hängt von neuen Bundesmitteln ab.
Bei anerkanntem Pflegegrad kann der Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen weiterhin relevant sein. Zusätzlich können der KfW-Kredit 159 oder regionale Programme infrage kommen.
4. Nachträge und Zahlungsplan schriftlich begrenzen
Vereinbaren Sie, dass Zusatzarbeiten vor Ausführung schriftlich freigegeben werden. So vermeiden Sie Überraschungen bei der Schlussrechnung. Abschlagszahlungen sollten nachvollziehbar an Baufortschritte gekoppelt sein.
5. Angebotsvergleich: Diese 6 Fragen stellen
- Welche Leistungen sind ausdrücklich nicht enthalten?
- Welche Materialbudgets wurden angesetzt?
- Wer koordiniert Sanitär, Elektro und Fliesen?
- Wie werden verdeckte Schäden behandelt?
- Wie lange dauert die Sanierung?
- Welche Gewährleistung gilt?
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