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Ihr Angebot für barrierefreien Umbau in wenigen Schritten

Welcher Bereich soll umgebaut werden?

Schritt 1 von 813%
Geprüfte FachbetriebeKostenlos & unverbindlichAntwort in der Regel binnen 24 h
  • ✓Ein verifizierter Fachbetrieb — keine 3 verschiedenen Anrufer.
  • ✓Geprüfte Qualifikation — keine anonymen Auktions-Bieter.
  • ✓Antwort in 24 h — kein wochenlanges Hinterherrufen.
  • ✓Passgenau ausgewählt — wir prüfen, welcher Betrieb am besten zu Ihrem Projekt passt, und haken auch nach der Vermittlung bei der Qualität nach.

In 4 Schritten

So funktioniert's

Wir prüfen die Betriebe, wählen den passenden für Ihr Projekt aus und haken bei der Qualität nach – für Sie kostenlos.

01

Projekt beschreiben

Beantworten Sie wenige Fragen zu Ihrem Vorhaben – in unter 2 Minuten.

02

Wir wählen den passenden Betrieb

Wir vergleichen die geeigneten, geprüften Betriebe aus Ihrer Region und wählen den aus, der am besten zu Ihrem Projekt passt.

03

Angebot erhalten

Der ausgewählte Betrieb erstellt Ihnen ein kostenloses, unverbindliches Angebot – Sie entscheiden in Ruhe.

04

Wir begleiten Sie

Auch nach der Vermittlung bleiben wir dran und fragen nach, ob Qualität und Ausführung überzeugt haben.

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – wir verbinden Sie mit einem geprüften Fachbetrieb für barrierefreies Bauen aus Ihrer Region. Kostenlos, unverbindlich, inkl. Förderberatung (KfW 455-B + Pflegekasse).

100 % kostenlos & unverbindlich
Geprüfte Fachbetriebe aus Ihrer Region
DSGVO-konform & sicher

Förderung 2026

  • Aktueller Stand 01.10.2026: KfW 455-B ist für neue Anträge geschlossen. Alternativ können je nach Vorhaben der KfW-Kredit 159, Pflegekassen-Zuschüsse oder regionale Programme infrage kommen.
  • KfW 455-B: Für neue Anträge seit 31.07.2026 geschlossen. Bereits erteilte Zusagen bleiben gültig; eine mögliche Wiederöffnung 2027 hängt von neuen Bundesmitteln ab.
  • Pflegekasse-Zuschuss: bis 4.180 € pro pflegebedürftiger Person mit anerkanntem Pflegegrad – bei bestehender KfW-455-B-Zusage grundsätzlich kombinierbar
  • KfW 455-B: Seit 31.07.2026 gilt Antragstopp. Die Bundesmittel für 2026 sind vollständig belegt; neue Zuschussanträge sind derzeit nicht möglich.
  • Steuerlich: §35a EStG (20 % Lohnanteil, max. 1.200 €/Jahr) zusätzlich möglich.
Werbliche Hinweise & Angaben

KfW 455-B: Antragstopp seit 31.07.2026 laut KfW. Bestehende Zusagen behalten ihre Gültigkeit. Sollte das Zuschussprogramm wieder geöffnet werden, muss der Antrag grundsätzlich vor Vorhabensbeginn gestellt werden.

KfW-Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden, Sachverständigen-Bestätigung erforderlich. Maßnahmen müssen KfW-Technischen Mindestanforderungen entsprechen. Angaben Stand 2026, ohne Gewähr.

Kostenangaben sind Durchschnittswerte. Unser Service ist für Sie kostenlos – wir finanzieren uns über die vermittelten Fachbetriebe.

Häufige Fragen zu Barrierefreier Umbau

Vertiefen Sie das Thema oder vergleichen Sie direkt Fachbetriebe.