Was ist KfW 455-B und warum ist es zurück?
Das KfW-Investitionszuschussprogramm 455-B (offizieller Name: "Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss") fördert seit 2014 den barrierereduzierten Umbau von Bestandsimmobilien. Nach einer mehrjährigen Pause aufgrund ausgeschöpfter Mittel wurde das Programm am 8. April 2026 mit einem Sonderbudget von 50 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) wieder aufgenommen.
Das Besondere: Der Zuschuss ist ein direkter Geldzuschuss (kein Kredit), unabhängig vom Alter oder Pflegegrad des Antragstellers und unabhängig von Einkommen oder Vermögen. Auch Mieter können beantragen – mit Zustimmung des Eigentümers.
Wichtig: Branchenexperten und die Aktion Barrierefreies Bad rechnen damit, dass das 50-Millionen-Budget bis Sommer 2026 erschöpft sein wird. Wer einen Umbau plant, sollte den Antrag zeitnah stellen.

Förderhöhe: 10 % oder 12,5 % der Kosten
Die Förderhöhe richtet sich nach dem Umfang der Maßnahmen:
- Einzelmaßnahmen (KfW 455-B Standard): 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 € pro Wohneinheit. Mindestinvestition: 2.000 €.
- Standard "Altersgerechtes Haus": 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 € pro Wohneinheit. Voraussetzung: Mehrere Maßnahmen werden kombiniert, um den Mindeststandard "Altersgerechtes Haus" zu erreichen (Vorgaben der KfW-Technischen Mindestanforderungen).
Beispielrechnung für eine bodengleiche Dusche und Türschwellen-Entfernung:
- Gesamtkosten: 8.000 € (bodengleiche Dusche 5.500 € + Schwellenabbau 1.000 € + neue barrierearme Tür 1.500 €)
- Standard "Einzelmaßnahmen": 10 % von 8.000 € = 800 € Zuschuss
- Standard "Altersgerechtes Haus" (wenn weitere Mindestanforderungen erfüllt sind): 12,5 % von 8.000 € = 1.000 €, bei größerem Umbau bis zur Obergrenze 6.250 €
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Die KfW listet konkrete Maßnahmen-Gruppen, die unter 455-B förderfähig sind:
- Wege zum und ins Haus: Stufen-Abbau am Hauseingang, Rampen, Aufzüge, breitere Türen, automatische Türöffner.
- Bad und Sanitär: Bodengleiche Dusche, Wannenabbau, höhenverstellbares Waschbecken, schwellenfreie WC-Lösung, Haltegriffe, Bewegungsfläche vor Sanitärobjekten (mind. 120 × 120 cm).
- Türen und Verkehrswege: Vergrößerung von Türöffnungen auf min. 80 cm (90 cm im Bad), Schwellenabbau, automatische Türöffner, Treppenhandläufe.
- Räume verändern: Bewegungsflächen schaffen, Schlafraum im Erdgeschoss, Küchenanpassungen für sitzende Nutzung.
- Smart-Home für Barrierefreiheit: Sturzsensoren, Notrufsysteme, automatische Beleuchtung, sprachgesteuerte Bedienelemente – sofern sie der Barrierereduzierung dienen.
Nicht förderfähig sind: kosmetische Renovierungen, Standard-Sanitärmodernisierung ohne Barrierereduzierung, reine Komfort-Upgrades (Whirlpool, Designer-Armaturen).
Antragsprozess: Schritt für Schritt
Wichtiger Hinweis vorweg: Der Antrag muss gestellt sein, bevor die Maßnahme beginnt. Wer schon Handwerker beauftragt hat, bevor die Antragsnummer vorliegt, verliert den Förderanspruch. Wer den Antrag ohne Fachunternehmen-Bestätigung versucht, wird abgelehnt.
- Sachverständigen beauftragen: Ein vom Programm anerkannter "Sachverständiger für barrierefreies Bauen" (Liste auf kfw.de) prüft den Bestand und plant die Maßnahmen nach KfW-Technischen Mindestanforderungen.
- Angebote von Fachbetrieben einholen: Mindestens 2-3 Angebote – die KfW prüft die Wirtschaftlichkeit der Kosten.
- Antrag stellen: Direkt über das KfW-Zuschussportal (zuschussportal.kfw.de). Erforderliche Dokumente: Bestätigung des Sachverständigen, Kostenvoranschlag, Eigentums-/Mietnachweis.
- Antragsnummer abwarten: Die KfW prüft und vergibt eine Antragsnummer (in der Regel 4–8 Wochen). Erst dann darf der Auftrag an den Handwerksbetrieb erteilt werden.
- Maßnahme durchführen: Innerhalb von 36 Monaten nach Zusage.
- Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss der Maßnahme Rechnungen und Sachverständigen-Bestätigung der ordnungsgemäßen Ausführung einreichen. Erst dann fließt der Zuschuss aus.
Tipp: Lassen Sie sich vom Sachverständigen auch zur möglichen Kombination mit der Pflegekasse (bis 4.180 € pro Person mit Pflegegrad) beraten – beide Zuschüsse sind grundsätzlich kombinierbar.
Aus der Praxis: Was wir bei 455-B-Anfragen sehen
Wir vermitteln seit 2024 Umbau-Anfragen zwischen Endkunden und geprüften Sanitär-, Tischler- und spezialisierten Aufzugs-/Treppenlift-Betrieben. Aus den Anfragen rund um das KfW-455-B-Programm 2026 ergeben sich Muster, die in den meisten Online-Ratgebern fehlen. Ein paar Beobachtungen:
- Die häufigsten Maßnahmen: bodengleiche Dusche, breitere Türen, Treppenlift. In rund 80 % der Anfragen, die wir 2026 für 455-B sehen, geht es um bodengleiche Duschen (oft 5.500–9.000 €), Türverbreiterung (1.200–2.500 € pro Tür), oder Treppenlift (gerader Sitzlift 4.500–7.500 €, kurvige Variante 8.000–15.000 €). Seltener: Aufzüge im EFH (35.000–80.000 € – meist nicht förderfähig in dieser Höhe), Rampen am Eingang (1.500–4.000 €).
- Budget-Erwartung vs. Realität: das größte Missverständnis. Endkunden erwarten häufig, dass der KfW-Zuschuss "die Hälfte zahlt" – tatsächlich sind es 10 % (Einzelmaßnahmen) oder 12,5 % (Standard "Altersgerechtes Haus"). Bei 8.000 € Bad-Umbau entspricht das 800–1.000 € Zuschuss. Das ist hilfreich, aber kein Kostenträger im großen Stil. Wer das nicht weiß, plant zu eng und stoppt das Projekt nach dem Antrag, weil "die Förderung ja nicht so groß ist". Realität: Kombination mit Pflegekassen-Zuschuss (§ 40 SGB XI, bis 4.180 € pro Pflegegrad-Person) macht das Projekt deutlich attraktiver – beide Programme sind kombinierbar.
- Sachverständigen-Wartezeit wird unterschätzt. Die KfW verlangt eine Bestätigung durch einen "Sachverständigen für barrierefreies Bauen" – aktuell sehen wir Wartezeiten von 2–6 Wochen für Termine, in Großstädten teils noch länger. Wer im Juni 455-B nutzen will, sollte spätestens im April mit dem Sachverständigen Kontakt aufnehmen, sonst läuft das Budget aus.
- Reihenfolge-Fehler kostet die Förderung. Häufiger Fall, den wir sehen: Endkunden beauftragen den Sanitärinstallateur und beginnen mit dem Bad-Umbau, bevor die KfW-Antragsnummer vorliegt. Folge: kompletter Förderverlust. Der Bestandsschutz greift erst nach Antragsnummer – nicht nach Antragstellung. Die einzige Ausnahme: bestellte Komponenten ohne Lieferung/Montage gelten manchmal nicht als "Maßnahmenbeginn", aber das ist Einzelfall-Auslegung.
- Composite-Beispiel (anonymisiert, repräsentativ für mehrere Fälle): Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen, beide über 70, EFH 130 m², Baujahr 1979. Plan: bodengleiche Dusche im EG-Bad (Wannenausbau + Duschtasse + barrierearme Tür + Haltegriffe). Drei Vergleichsangebote über uns: 8.900 € / 10.400 € / 11.800 €. Entscheidung für mittleres Angebot (Geberit-Ablauf, Hansgrohe-Armatur, rutschhemmende Fliesen DIN 51097-Klasse B). Förder-Stack: KfW 455-B Einzelmaßnahmen 10 % = 1.040 € + Pflegekasse § 40 SGB XI (Frau hat Pflegegrad 2) 4.180 € = 5.220 € Zuschüsse. Eigenanteil: 5.180 € statt 10.400 € – das ist die Größenordnung, in der 455-B wirklich wirkt: kombiniert mit Pflegekassen-Zuschuss.
Die Botschaft: KfW 455-B allein ist ein "kleines Steuergeschenk" (max. 2.500–6.250 € pro Wohneinheit) – richtig groß wird die Förderung erst durch die Kombination mit Pflegekassen-Zuschuss und ggf. Landesprogrammen. Praktische Empfehlung: vor Antragstellung beide Stellen parallel ansprechen.
Drei Anbieter-Typen, drei Tradeoffs
Ein altersgerechter Umbau läuft selten über ein einziges Gewerk. In unseren Vergleichsangeboten 2025/26 sehen wir drei dominante Anbieter-Typen, jeweils mit Stärken und Schwächen:
- Sanitärinstallateur (Bad-Umbau, bodengleiche Dusche, höhenverstellbare Sanitärobjekte): Vorteile: kennt die DIN 18040-2 (barrierefreies Bauen, Bewegungsflächen 120×120 cm, Stützgriff-Anbringungspunkte), arbeitet routinemäßig mit Geberit Aquaclean (höhenverstellbare WC-Lösungen), Hansgrohe Comfort (Einhebelmischer mit langem Hebel) und Bette/Kaldewei (rutschhemmende Duschtassen mit Klasse B nach DIN 51097). Schwäche: bei vielen Sanitärbetrieben "Bad+Haltegriffe" Standard-Wissen, aber Smart-Home-Integration (Sturzsensoren, Notrufknöpfe) oft nicht. Preisbereich Bad-Umbau: 7.500–14.000 € EFH-typisch.
- Tischler / Schreiner (Türverbreiterung, Schwellenabbau, Handläufe, Küchenanpassungen für sitzende Nutzung): Vorteile: höchste Anpassungs-Genauigkeit (Türrahmen-Verbreiterung von 70 auf 90 cm im Altbau ist Maß-Arbeit), kann Handläufe nach DIN-Norm (durchgehend, beidseitig ab 6 Stufen) montieren, baut höhenverstellbare Küchenarbeitsflächen ein. Schwäche: bei vielen Tischlerei-Betrieben keine BAFA/KfW-Erfahrung – muss ggf. mit dem Sachverständigen direkt kommunizieren, was Mehraufwand bedeutet. Preisbereich Tür-Verbreiterung: 1.500–3.000 € pro Tür, Handlauf-Set Treppe: 800–2.000 €.
- Spezialisierte Aufzugs-/Treppenlift-Firma (Treppenlift, Plattformlift, Homelift): Vorteile: höchste Spezialisierung (Sitzlift gerade Treppe in 1–2 Tagen montiert, kurviger Lift mit Sonderanfertigung 4–6 Wochen Lieferzeit), kennt die KfW 455-B Anforderungen detailliert, kann den Antrag mit eigenem Sachverständigen unterstützen. Schwäche: Preis hoch (Sitzlift 4.500–7.500 €, kurviger Lift 8.000–15.000 €, Homelift 35.000–80.000 €), bei Mietern oft komplizierte Genehmigungssituation (Treppenhaus = Gemeinschaftseigentum). Bekannte Marken: Lifta, ThyssenKrupp Encasa, Garaventa-Lift, Hiro Lift.
Counter-conventional: Den Sanitärinstallateur "für alles" beauftragen ist selten die wirtschaftlichste Wahl. Wir sehen häufig, dass Endkunden ihrem Hausbetrieb (Sanitär) auch die Türverbreiterung mitgeben – der subunternehmert das dann an einen Tischler weiter, mit 20–30 % Aufschlag. Bei größeren Umbauten (Bad + 2–3 Türen + Treppenlift) ist es wirtschaftlicher, drei Gewerke separat zu beauftragen und vom Sachverständigen koordinieren zu lassen.
Lassen Sie sich vom Sachverständigen den Maßnahmenplan nach Gewerken aufgliedern, mit getrennten Kostenschätzungen pro Gewerk – das macht den Vergleich der Angebote ehrlicher und transparent.
Die 5 häufigsten Fehler bei der 455-B-Antragstellung
Diese Fehler sehen wir im Vermittlungsmarkt regelmäßig – manche kosten "nur" Zeit, andere führen zum kompletten Förderverlust:
- Auftragerteilung vor KfW-Antragsnummer. Tödlicher Klassiker. Endkunden, die ihrem langjährigen Sanitärbetrieb auftragen und "den KfW-Antrag dann nebenher" stellen wollen, verlieren in 100 % der Fälle den Zuschuss. Lösung: erst Sachverständigen beauftragen → KfW-Antrag → Antragsnummer abwarten (4–8 Wochen) → dann Auftrag. Notfall-Workaround bei kaputter Dusche: Sanitärinstallateur ohne Förderung beauftragen und Förderung für spätere Phase 2 planen (z.B. Türverbreiterung später).
- Maßnahme nicht förderfähig nach DIN 18040-2. Häufiger Fall: Endkunde will eine "barrierearme" Lösung, der Installateur baut eine 100-cm-Duschtür ein (statt 90 cm Mindestmaß für Rollstuhl-Tauglichkeit), die Bewegungsfläche vor der Dusche ist 100 × 90 cm (statt 120 × 120 cm). KfW lehnt nachträglich ab. Lösung: Sachverständigen vor Auftragserteilung die DIN-Konformität prüfen lassen, schriftliche Bestätigung mit den Maßen.
- Pflegegrad-Dokumentation fehlt für Parallel-Förderung. Wenn die Pflegekasse § 40 SGB XI parallel zur KfW 455-B beantragt wird, braucht es eine ärztliche Bescheinigung oder MDK-Gutachten. Wir sehen Endkunden, die das übersehen – damit verschenken sie bis 4.180 € pro Pflegegrad-Person, die der KfW-Zuschuss (max. 2.500–6.250 €) nicht annähernd ersetzt. Praxis: Pflegekasse parallel zum KfW-Antrag aktivieren.
- Falscher Antragsprofil im KfW-Zuschussportal. Das Portal hat seit 2023 mehrere Programme parallel offen (455-A für Einbruchschutz, 455-B für altersgerechten Umbau, andere). Wer das falsche Profil wählt, bekommt eine inhaltlich passende Förderung nicht. Lösung: Zuschussportal-Login mit dem Sachverständigen gemeinsam ausfüllen, oder Sachverständigen die Antragstellung übernehmen lassen (übliche Honorar-Konstellation: 300–600 €).
- Verwendungsnachweis verspätet eingereicht. Nach Abschluss der Maßnahme müssen Rechnungen + Sachverständigen-Bestätigung der ordnungsgemäßen Ausführung innerhalb der Umsetzungsfrist (36 Monate ab Zusage) bei der KfW eingereicht werden. Wer das vergisst oder nach Fristablauf einreicht, bekommt die Förderung nicht. Praxis: gleich nach Bauabschluss die Bestätigung des Sachverständigen einholen und Verwendungsnachweis einreichen.
Praxistipp: Lassen Sie den Sachverständigen den kompletten Antragsweg organisieren – von Bestandsaufnahme über DIN-konforme Maßnahmenplanung bis Verwendungsnachweis. Sein Honorar (typischerweise 300–700 €) ist eine wirtschaftlich sinnvolle Investition angesichts der Höhe der Förderung.
Wann KfW 455-B NICHT die richtige Option ist
Die ehrliche Antwort, die Sie selten in KfW- oder Aktion-Barrierefreies-Bad-Broschüren lesen: KfW 455-B ist nicht für jede Situation die wirtschaftlich beste Lösung. In diesen Konstellationen empfehlen wir, zuerst Alternativen zu prüfen:
- Pflegegrad bereits anerkannt: Pflegekasse zwingender Hebel. Wer einen anerkannten Pflegegrad hat (1–5), bekommt von der Pflegekasse nach § 40 SGB XI bis zu 4.180 € pro Maßnahme (= "wohnumfeldverbessernde Maßnahme") – pro Pflegeperson, in der Regel einmal pro Maßnahmenpaket. Bei einem Paar mit beiden Pflegegrad bis zu 8.360 € möglich. Das ist 1,5–3× höher als der KfW 455-B-Zuschuss. Praxis: parallel beantragen, beide Förderungen sind kombinierbar – die Pflegekasse ist aber der gewichtigere Hebel.
- Mieter ohne Vermieter-Zustimmung. Mieter können KfW 455-B beantragen, aber: Der Vermieter muss schriftlich zustimmen. Bei strittigen Mietverhältnissen oder Vermietern, die keine baulichen Änderungen genehmigen, ist der Antrag wertlos. Praxis: Vermieter-Zustimmung vor Beauftragung des Sachverständigen sichern. Alternative: § 554 BGB (Anspruch auf Anpassung der Wohnung an barrierefreie Nutzung) – aber juristisch komplex.
- Komplettsanierung mit BEG-Förderung in Planung. Wer ohnehin eine größere Sanierung mit BEG WG (KfW 261) plant, bekommt für barrierefreie Maßnahmen oft günstigere Konditionen im BEG-Rahmen integriert – die KfW 261 deckt auch "altersgerechte Anpassungen" als förderfähige Maßnahmen ab, mit Tilgungszuschuss bis 45 % statt KfW-455-B-Direktzuschuss 10–12,5 %. Praxis: bei großer Sanierung erst Energieberater konsultieren, dann entscheiden, ob 455-B separat oder integriert in BEG sinnvoller ist.
- Geringer Maßnahmenumfang (unter 2.000 €). Die KfW 455-B verlangt eine Mindestinvestition von 2.000 €. Wer "nur" Haltegriffe (300–500 €) oder eine Türschwelle (200–400 €) abbauen will, kann 455-B nicht nutzen. Hier eher: Pflegekasse (bei Pflegegrad), kommunale Programme (manche Städte fördern barrierearme Einzelmaßnahmen mit 200–800 €), oder Eigenleistung.
- Mehrfamilienhaus ohne WEG-Beschluss. In WEG-Konstellationen ist der barrierefreie Umbau im Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Eingangsbereich) ein Mehrheitsbeschluss. Wer das in der WEG nicht durchsetzt, kann auch keine Förderung beantragen. Praxis: vor Beauftragung Sachverständigen WEG-Beschluss einholen, sonst läuft der Antrag ins Leere.
Wir verstehen, dass die KfW-Werbung den 455-B-Zuschuss prominent platziert – aber in den oben genannten Fällen ist die Pflegekasse oder ein anderes Programm der wichtigere Hebel. Lieber 300–500 € für eine gute Sozial-/Pflegeberatung (häufig kostenlos über Pflegestützpunkte) investieren, bevor das 455-B-Antragsfeuer ohne Erfolg läuft.
Zeitplan 2026: Wann das Budget erschöpft sein wird
Das Sonderbudget von 50 Millionen Euro für 2026 ist nicht beliebig dehnbar. Erfahrungsgemäß (basierend auf den 455-B-Vorläuferjahren 2020–2022) ist mit folgender Entwicklung zu rechnen:
- April–Juni 2026: Anlaufphase, Antragsstau, Bearbeitungszeit 4–8 Wochen.
- Juli–September 2026: Spitze des Antragsaufkommens; vermutlich Erschöpfung des Budgets.
- Ab Q4 2026: Antragstopp wahrscheinlich – neuer Förderkorridor erst 2027 (politisch nicht garantiert).
Wer also einen Umbau plant, sollte:
- Sofort einen Sachverständigen kontaktieren (Wartezeit bis Termin: 2-4 Wochen).
- Antrag bis spätestens Juni 2026 einreichen.
- Auch bei längeren Bauzeiten: Die KfW gewährt nach Antragszusage 36 Monate Umsetzungsfrist.
Quellen: KfW-Bankengruppe (Programm-Merkblatt 455-B, Stand April 2026), Aktion Barrierefreies Bad, Handwerksblatt, Pflege.de. Stand: Mai 2026. Verbindliche Konditionen: kfw.de.